Flüchtlinge
in MV
Akubuo
Chukwudi, nigerianischer Flüchtling, der bei Sternberg im Landkreis
Parchim untergebracht ist, ist akut von Abschiebung bedroht. Seit 7 Jahren
befindet er sich in Deutschland. Akubuo zog 1998 mit der Karawane für
die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen sechs Wochen lang durch
über 44 Städte Deutschlands. Kurz danach bekam er eine Abschiebeandrohung,
die in letzter Minute durch einen Eilantrag in Verbindung mit zahlreichen
Protestschreiben an das Verwaltungsgericht, das Innenministerium und die
Ausländerbehörde abgewendet werden konnte. Das Verwaltungs-gericht
Schwerin erkannte damals an, daß Akubuo nicht nach Nigeria abge-schoben
werden kann, da ihm dort Gefahr für Leib und Leben drohen.
Akubuo
setzt sich für die Rechte der Flüchtlinge ein. Er wehrt sich
gegen soziale Ausgrenzung und Schikane durch Ämter und Behörden.
Für die Schließung des “Dschungel-Heims” Peeschen bei Sternberg,
in dem Akubuo leben muß, und für eine menschenwürdige Unterbringung
aller Flüchtlinge sammelte er in den letzten Monaten über tausend
Unterschriften.
Dieses
Engagement wird jetzt scheinbar bestraft. Obwohl das Asylfolgeverfahren
bis heute noch nicht abgeschlossen ist, kündigte die Ausländerbehörde
Parchim für den 24.08.00 erneut die Abschiebung an. Am 21.11.00 sprachen
sich die Landtagsfraktionen der SPD und der PDS für ein Aufenthaltsrecht
des Nigerianers aus, um ihm eine Hauptverhandlung im Asylbverfahren zu
ermöglichen. Im November wurde Akubuo jedoch auch in Abschiebehaft
genommen. Mehr als 3 Wochen trat er in den Hungerstreik, um der drohenden
Abschiebung zu entkommen. Am 15.12.00 wurde er aufgrund seines schlechten
gesund-heitlichen Zustandes entlassen. Die Evangelische Versöhnungs-gemeinde
in Schwerin hat Akubuo nun aufgenommen. Innenminister Timm droht aber schon
jetzt, das nach der körperlichen Genesung die Abschiebung vollzogen
werde.
Um
diese Abschiebung zu verhindern, müssen das Verwaltungsgericht Schwerin,
der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und die Ausländerbehörde
davon überzeugt werden, daß die Abschiebung rechtlich, politisch
und menschlich nicht durchsetzbar ist, fordert die Karawane-Gruppe-Rostock.
Sie
müßten daher von möglichst vielen unterschiedlichen Menschen
und Institutionen aufgefordert werden, die Abschiebeandrohung rückgängig
zu machen. Der Innenminister kann anordnen, daß Akubuo zumindest
für die Zeit seines Verfahrens einen Abschiebeschutz erhält.
Kongreßkoordinator
in Thüringen sieht sich mit gerichtlicher Verfolgung konfrontiert
Cornelius
Yufanyi, Mitglied der Menschen-rechtsorganisation The VOICE Africa Forum
in Jena und einer der Hauptorganisatoren des Flüchtlingskongreß
vom 20. April bis zum 1. Mai 2000 (Gemeinsam gegen Abschiebung und soziale
Ausgrenzung) wird inzwischen selbst wegen der Organisierung des Kongresses
gerichtlich verfolgt.
Der
historische Kongreß, der mit einer Demonstration durch die Straßen
Jenas gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung endete, zog TeilnehmerInnen
aus 40 verschiedenen Ländern aus allen Ecken der Erde an. 600 Menschen
nahmen am Kongreß teil mit einer täglichen Durchschnittsteilnahme
von 200 - 250 Menschen.
Der
Kongreß wurde von internationalen Gästen, Menschenrechtsaktivisten,
Flüchtlingen und MigrantInnen besucht und von mehr als 50 Organisationen
representiert. The VOICE war unter dem Dach der Karawane für die Rechte
von Flüchtlingen und MigrantInnen der Hauptinitiator und -koordinator
in Verbindung mit dem Internationalen Menschenrechtsverein Bremen und der
Karawane/kein mensch ist illegal-Gruppe Hanau.
Gegen
die Zerstörung der Herkunfts-länder der Flüchtlinge
Der
Kongreß wurde organisiert als Teil des Prozesses, Flüchtlinge
und MigrantInnen zusammen mit UnterstützerInnen aus unterschiedlichen
Ländern gegen die Zerstörung der Herkunftsländer der Flüchtlinge
wegen Ausbeutung durch die Reichen in ihrem Land und der Unterstützung
der diktatorischen Regime von westlichen Ländern, zu vereinen. Der
Kampf richtet sich gegen die Festung Europa, soziale Ausgrezung in Deutschland
(Europa), die Probleme von Frauen in der Immigration, gegen Abschiebung
und für einen absoluten Abschiebungsstop. Die meistbetonte Forderung
des Kongreß war und ist immer noch die Abschaffung des Residenzpflichtgesetzes,
das nur für die Flüchtlinge in Deutschland existiert.
Zu
Beginn des Kongresses war The VOICE damit konfrontiert, daß Flüchtlinge,
die am Kongreß teilnehmen wollten durch die Anwendung des Residenzpflichgesetzes
an der Teilnahme gehindert wurden. Trotz eines Unter-stützungsbriefes
der Bundesausländer-beauftragten, Marie-Luise Beck, an alle Ausländerbehörden,
der empfahl alle Flüchtlinge an diesem wichtigen Kongreß in
Jena teilnehmen zu lassen, fuhren einige Behörden fort, die Flüchtlinge
an der Teilnahme zu hindern. Dies wurde teilweise durch die Verweigerung
einer Reiseerlaubnis für die Anfragenden bewerkstelligt und durch
Einschüchterungsversuche und Strafandrohungen. Einem teilnehmenden
Flüchtling wurde z.B. mit Abschiebung gedroht. In Rathenow und Cottbus
gab die Ausländerbehörde sogar ein Kommuniqué des Brandenburger
Innenministeriums bekannt, mit dem Auftrag keine Reiseerlaubnisse für
Flüchtlinge auszustellen, die am Kongreß teilnehmen wollen.
Behinderungen
bei der Organisation des Kongresses
Cormlius
Yufanyi, aktives Mitglied von The VOICE Africa Forum, Organisator des Kongresses
und wohnhaft im Landkreis Eichsfeld (Thüringen), erhielt ebenfalls
keine Reiseerlaubnis seiner Ausländerbehörde. Die Begründung
hierfür war, daß er nur einmal im Monat das Recht habe, eine
Reiseerlaubnis zu bekommen und er diese Möglichkeit bereits ausgeschöpft
hätte. Der Vertreter der Ausländerbehörde, Herr Schäfer,
beschuldigte Cornelius sogar, seinen Landkreis ohne Erlaubnis verlassen
zu haben, um den Kongreß in Jena vorzubereiten und anderen
politischen Aktivitäten nachzugehen und er bräuchte keine Erlaubnis
um das noch einmal mehr tun zu können. Cornelius Yufanyi, der Einladungs-briefe
für internationale Gäste aus Großbritannien und anderen
Länder geschrieben hat, die Visas bekommen haben, um am Kongreß
teilnehmen zu können, wurde von den deutschen Autoritäten untersagt,
an dem Kongreß, den er organisiert hat, teilzunehmen.
Er
nahm am Kongreß ohne Reiseerlaubnis teil und half sogar diese Illeglität
in Jena während des Kongresses zu veröffentlichen.
Am
28. April, acht Tage seit Beginn des Kongresses, wurde ein Artikel in der
regionalen Tageszeitung Thüringer Allgemeine mit einem Interview Cornelius
über den Kongreß und seiner Kritik über die deutsche Asylpolitik,
mit Schwerpunkt auf dem Residenzpflichtgesetz, veröffentlicht. Dieser
Artikel wurde vom Vertreter der Ausländerbehörde, Herr Schäfer,
kopiert und zur Landespolizei geschickt, die Cornlius einige Wochen später
zu einer Befragung lud. Nach einer Verständigung zwischen seinem Anwalt
und der Polizei, verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe in Höhe
von 600.- DM. Gepaart mit einer Polizeiverhaftung (Cornlius verbrachte
sechs Stunden im Gefängnis) im Juni letzten Jahres während eines
Karawane Hunherstreiks in Köln, um gegen den G7/G8 Gipfel zu protestieren,
wurden Cornelius Yufanyi 98.- DM Geldbuße wegen Verlassen seines
Landkreises nach Köln nach Verweigerung der Reiseerlaubnis auferlegt.
Hinzu kamen 11.- DM Briefporto des Gerichts.
Ziviler
Ungehorsam für Bewegungsfreiheit
Er
schwur, in Zukunft niemals die Strafen zu bezahlen, die mit dem Residenzpflichtgesetz
in Verbindung stehen. Er sagt, niemals für seine Bewegungsfreiheit
zu bezahlen, die einGeburtsrecht ist. Ebenfalls hat er geschworen, nie
mehr nach einer Reiseerlaubnis, um seinen Landkreis zu verlassen, zu fragen.
Wegen seinem Trotz und der Ermunterung gegen dieses rassistische Gesetz
vorzugehen und es bekannt zu machen und als Teil der Strategie des deutschen
Staates den zivilen Ungehorsam, zu dem von den TeilnehmerInnen des Kongresses
aufgerufen wurde, niederzuwerfen, wurde Cornelius Yufanyi zu einer Anhörung
am 12. Oktober diesen Jahres vor Gericht bestellt. Das bedeutet eine Gefängnisstrafe
bis zu einem Jahr oder die Abschiebung aus Deutschland.
Im
Westen siehts nicht besser aus
Am
22. September 2000 wurde Halil Arslan in Oberhausen Osterfeld verhaftet.
Halil
Arslan ist Teilnehmer des Wanderkirchenasyls der KurdInnen in Nordrhein-Westfalen
und hat seit Januar 1999 in verschiedenen Kirchen in Oberhausen Schutz
gefunden. Er ist verheiratet und hat vier Kinder, die nach wie vor in der
schutzgewährenden Gemeinde sind.
Halil
und Ayten Arslan stammen aus der Region Mardin, einem Teil Kurdistans,
der zur Türkei gehört. Sie mußten aus ihrem Dorf fliehen,
nachdem das türkische Militär Halil Arslan mehrfach aufgefordert
hatte, als Dorfschützer gegen die PKK aktiv zu werden und ihn auf
seine Weigerung hin mehrfach verhafteten und folterten.
Zwei
Monate nach der Flucht der Familie nach Deutschland wurden zwei seiner
Brüder ermordet. Inzwischen ist eine Schwester der Frau Arslan seid
über einem halben Jahr verschwunden.
Seit
dem 25.9.1992 lebte Fam. Arslan mit ihren vier in Deutschland geborenen
Kindern in einer Asylbewerberunterkunft, zuletzt in Heidelberg in Baden-Württenberg.
Im Sommer 1998 sollte Herr Arslan abgeschoben werden und tauchte unter.
Im Januar 1999 kam die Familie dann zum Wanderkirchenasyl nach Oberhausen,
wo sie seitdem leben.
Für
den Fall, daß Halil Arslan in die Türkei abgeschoben werden
sollte, wird das Schlimmste befürchtet. Er hat mit Inhaftierung und
Folter zu rechnen. Noch kürzlich ist aus Regierungskreisen und aus
dem Aussenministerium selbst bestätigt worden, daß die Menschenrechtssituation
in der Türkei sich nicht erkennbar verbessert hat. Diese Erkenntnis
hat – glücklicherweise – dazu geführt, daß von den ursprünglich
beabsichtigten Panzerlieferungen abgesehen wurde. Bedauerlich und tragisch
ist jedoch, daß dies bislang noch nicht zum Innenministerium vorgedrungen
ist. Weiterhin werden Menschen in die Türkei abgeschoben, auch aus
dem Wanderkirchenasyl, obgleich eine erhöhte Gefährdung gerade
von TeilnehmerInnen des Wanderkirchenaslys erwiesen ist, auf welche auch
in einer Ergänzung des Lageberichtes des auswärtigen Amtes hingewiesen
wird.
In
der Tat mußte Yussuf Demir, ein anderer Wanderkirchenasylkurde, dies
nach seiner Abschiebung Anfang diesen Jahres in die Türkei erfahren:
Er wurde mehrfach verhaftet und unter Schlägen und Drohungen u.a.
zu den Aktivitäten und zu Personen aus dem Wanderkirchenasyl befragt.
Dies
alles sind Gründe genug, um von einer starken Gefährdung von
Halil Arslan in der Türkei auszugehen.
Die
für die Abschiebung zuständige Behörde ist in Baden-Württenberg
in Karlsruhe.
Abschiebungen
in MV
Der
Landesregierung zufolge wurden in der Zeit von Januar bis einschließlich
September 2000 289 Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern deportiert. Damit
erhöhte sich die Zahl der Abgeschobenen seit Eintritt der PDS in eine
Landesregierung im Oktober 1998 auf 741 Menschen. Daneben sind in diesem
Zeitraum 268 Personen »freiwillig« ausgereist, nachdem sie
durch die Behörden keinen Aufenthaltstitel mehr
ausgestellt bekamen.
Zur
»Sicherung der Ausreise« wurden in den vergangenen zwei Jahren
237 Menschen in Abschiebehaft genommen. Einige von ihnen mußten,
ohne wegen einer Straftat verurteilt worden zu sein, bis zu 259 Tagen im
Abschiebeknast Bützow auf ihre erzwungene Ausreise warten.
zusammengestellt
aus Pressemeldungen
(Flüchtlingsplenum
Aachen, Karawane, jw)
F.
Effenberger
|